„Wir sind optimistisch“

Geldern 
(RP) Die Flughafengegner glauben nicht, dass sich das stärkere Ryanair-Engagement auf dem Airport Weeze auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig auswirken könnte. Über ihre Ansichten und die Pläne des Vereins sprach RP-Redakteurin Corinna Kuhs mit Heike van Straelen, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft „Stopp Laarbruch“. Was halten die Fluglärm-Gegner von den jetzt angekündigten neuen Ryanair-Strecken ab Weeze?
Heike van Straelen Ich muss ehrlich sagen, dass ich das nicht so ganz glaube. Das ist doch möglicherweise ein Trick von Michael O’Leary, um den Flughafen Eindhoven unter Druck zu setzen. Für Niederländer wäre es doch ohnehin praktischer, von Eindhoven aus zu fliegen.
Glauben Sie, dass die Ryanair-Entscheidungen Auswirkungen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben könnte?
van Straelen Nein. Das Bundesverwaltungsgericht will eine Grundsatzentscheidung treffen, um die Bedingungen, unter denen Konversion möglich ist, festzulegen. Ich denke nicht, dass sich irgendein Gericht davon beeindrucken lässt, wenn da jetzt viele Billigflieger sind. Genehmigt ist ja kein Billigflughafen, sondern ein Euregionales Zentrum mit Flughafen. Jetzt entwickelt sich alles ganz anders, als es in der Betriebsgenehmigung steht.
Und wie bewerten Sie die Sache?
van Straelen Wir sind optimistisch. Immerhin haben wir schon in erster Instanz gewonnen. Wir haben nun einen neuen Anwalt beauftragt, der jetzt auf die Revisionsbegründung reagiert. Diverse Kläger haben dem Anwalt schon ihre Vollmachten gegeben.
Wie viele Kläger sind es denn noch?
van Straelen Vier haben die Vollmacht abgegeben, die anderen haben noch nicht unterschrieben. Und vier weitere Kläger haben sich einen eigenen Anwalt genommen. Zwei Kläger haben die Klage zurückgezogen. Insgesamt sind es noch acht Kläger.
Sie selbst haben für sich und ihre beiden Töchter die Klage auch zurückgezogen.
van Straelen Ja, weil wir nicht auf der offiziellen Klägerliste des Vereins standen. Das war ein Fehler unseres vorigen Anwaltes. Und weil der Verein uns daher die Prozesskosten nicht erstattet, mussten wir die Klage zurückziehen.