Flughafen Niederrhein: Oberverwaltungsgericht hebt Genehmigung auf

Revision nicht zugelassen

Münster/Weeze/Würzburg. Auf Klage von 16 Anwohnern

(vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Bohl & Collegen

aus Würzburg) und der niederländischen Gemeinde Bergen (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otto aus Köln) hat heute der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster die luft- verkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung des zivilen Verkehrsflughafens Niederrhein vom 20.06.2001 aufgehoben. Die Klage der Gemeinde Sonsbeck (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hölzle aus Weeze) wurde abgewiesen.

Die Revision in allen Verfahren wurde nicht zugelassen.

Seitens der Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm e.V. aus Weeze, die die meisten der Kläger im Verfahren unterstützte, wird der Erfolg mit großer Freude zur Kenntnis genommen.

Der Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Herr Ahmet Siegel sieht die jahrelange Arbeit der Bürgerinitiative bestätigt. Wir haben von Anfang an auf entscheidende Fehler der Genehmigung hingewiesen. Wir sehen unsere Arbeit durch dieses Urteil voll bestätigt."

Seitens des Klägervertreters Rechtsanwalt Johannes Bohl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Würzburg, wird erwartet, daß die Bezirksregierung Düsseldorf oder die Flughafen Niederrhein GmbH eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zum Bundesver- waltungsgericht erheben werden. Die Erfolgsaussichten solcher Beschwerden sind jedoch sehr gering, so daß jedenfalls die begründete Hoffnung besteht, daß das Urteil rechtskräftig wird.

Für die Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm fordert Herr Siegel, daß nunmehr der weitere Betrieb des Flughafens umgehend eingestellt wird. Er kündigte an, daß über die Rechtsanwaltskanzlei Bohl & Collegen Kontakt zur Bezirksregierung Düsseldorf aufgenommen wird, um einen weiteren Flugbetrieb zu unterbinden.

„Die Aufhebung der Genehmigung ist auch wichtig im Hinblick auf die fehlende Wirtschaftlichkeit des Flughafens" erklärt Rechtsanwalt Bohl. „Der Betrieb war nur durch hohe Subventionierung möglich. In den letzten nahezu vier Jahren ist es gleichwohl der Flughafen Niederrhein GmbH nicht gelungen, eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage für den Flughafen zu schaffen."

„Wir fordern die Landesregierung, den Kreis Kleve und die Gemeinde Weeze auf, umgehend eine alternative Nutzung des Geländes zu entwickeln, mit den Interessen der Region und der Bewohner vereinbar ist." erklärt Siegel für die Aktionsgemeinschaft. „Nunmehr ist die Zeit gekommen, eine echte Konversion zu beginnen und die fliegerische Nutzung in Weeze-Laarbruch endgültig zu beenden. Jeder weitere Tag Flugbetrieb wäre eine unverantwortliche Verschwendung von Steuergeldern."

Die Klage der Gemeinde Sonsbeck wurde als unzulässig abgewiesen. Das Gericht sah keine Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit oder kommunalen Eigentums für gegen an. Die Gemeinde Sonsbeck konnte im Verfahren auch keine Planungen vortragen, die durch den Flughafen beeinträchtigt wurden.

Das vollständige Urteil mit Begründung liegt noch nicht vor. Rechtsanwalt Bohl rechnet aber damit, daß dies kurzfristig zugestellt wird. Danach wird in einer gesonderten Pressemitteilung nochmals zur gerichtlichen Urteilsbegründung Stellung genommen.

03.01.2006

BOHL & COLL.