Veränderte Flugzeiten am Airport

22.03.2006 / LOKALAUSGABE / KLEVE

KREIS KLEVE. Die Bezirksregierung hat die Flugzeiten am Airport Niederrhein eingeschränkt, und zwar befristet bis zum 31. Oktober. Die Zahl der Flugbewegungen wird etwas begrenzt. So soll es tagsüber pro Monat 2370 Flugbewegungen geben, nachts nicht mehr als 78. Die Einschränkungen, heißt es seitens der Bezirksregierung, würden für die Dauer des Verwaltungsgerichtsverfahrens gelten. Dies sei aus rechtlichen Erwägungen geschehen. Im Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, mit dem dem Flughafen im Januar die Betriebserlaubnis entzogen wurde, hatten die Richter u.a. bemängelt, dass es zu unklar definierte Beschränkungen für den Airport gebe.

"Für den aktuellen Flugbetrieb hat das keine Auswirkungen", versicherte Flughafen-Geschäftsführer Ludger van Bebber. Es werde unverändert weiter geflogen.

Unterdessen fühlen sich die Flughafen-Gegner "in ihrem Handeln durch die teilweise Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Änderungsgenehmigung vom 20. Juni 2001 bestätigt", heißt es in einer Mitteilung. Mit der Bezirksregierung gebe es dennoch keinen Konsens, die Einschränkungen seien nur "Kosmetik".