Bundesverwaltungsgericht prüft Genehmigung für Flughafen Weeze
Leipzig/Weeze (dpa/lnw) - Der Streit um den Ausbau des niederrheinischen
Flughafens Weeze-Laarbruch wird in Leipzig entschieden. Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Januar 2006 zugelassen. Der
Streit um den Ausbau des ehemaligen Militärflughafens für die zivile
Nutzung sei von grundsätzlicher Bedeutung, teilte das Gericht am
Donnerstag in Leipzig mit. Der Flughafen soll ein Zentrum für Linien-,
Touristik- und Frachtflüge werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte
Flüge generell von morgens fünf Uhr bis Mitternacht zugelassen. Dagegen
hatten sich Anwohner erfolgreich gewehrt. Das OVG kritisierte Mängel
beim Lärmschutz und hob die Genehmigung auf.
WAZ-online
01.02.2007 dpa
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