25.01.2007 |
Beschluss des BVerwG nicht in Sicht Ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Leipzig in Sachen Airport Weeze ist nach wie vor nicht in Sicht. Auch sei noch nicht absehbar, wann es zu einer Entscheidung kommen wird, sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber dem Radiosender "Antenne Niederrhein". |
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09.01.2007 |
Airport Weeze mit guter Verkehrsbilanz 2006 Autor: Flughafen Niederrhein GmbH Der Airport Weeze hat im Jahr 2006 insgesamt 585.682 Fluggäste begrüßen können. Mit diesem Resultat hat der Flughafen annähernd das Verkehrsergebnis des Vorjahres erreicht ( 2005: 591.744) und zählt damit weiterhin zu den großen Regionalflughäfen in Deutschland. Die Zahl der Flugbewegungen ist auf 8.260 gestiegen (2005: 7.370); davon wurden 3.994 Starts- und Landungen von den B 737- 800 - Jets der Low – Cost Airline Ryanair durchgeführt (2005: 4.362). Die führende europäische Billigfluggesellschaft fliegt von Weeze aus nach London, Stockholm, Barcelona, Shannon, Rom und Glasgow. Der Flughafen zeigte sich mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Flughafenchef Ludger van Bebber: „ Vor dem Hintergrund des OVG – Urteil am 3. Januar war das eine sehr gute Entwicklung. Trotz einiger Frequenzanpassungen auf den bestehenden Routen haben wir durch eine erhöhte Auslastung das Passagierniveau des Vorjahres gehalten. Besonders erfreulich ist die Entwicklung in der allgemeinen Luftfahrt. Hier ist die Zahl der Bewegungen im Vergleich zum Vorjahr um 47 Prozent auf 4.266 gestiegen.“ Für das Jahr 2007 hofft der Airport nun auf die Klärung seines Genehmigungsstatus. Gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG Münster hatte die Bezirksregierung Düsseldorf im Frühjahr 2006 Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, eine Entscheidung aus Leipzig steht aus. Ludger van Bebber: „ Wir sind gemeinsam mit unseren Partnern zuversichtlich, dass der Flughafen seine Chancen in der Zukunft nutzen kann. Der europäische Luftverkehrs - Markt entwickelt sich sehr dynamisch und wir werden alles daran setzen in diesem Jahr wieder daran teilzuhaben.“ |
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03.01. 2007 |
Gerichtsentscheidung nicht vor März Nach einem Bericht des WDR-Fernsehens ist mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Zulassung der Revision nicht vor März zu rechnen. Als Grund wird die dauerhafte Erkrankung eines Richters angegeben. Zwar sei zwischenzeitlich ein anderer Richter für seinen erkrankten Kollegen eingesprungen, jedoch muß sich dieser noch in den Fall einlesen. Vor genau einem Jahr hat das Oberverwaltungsgericht Münster die flugrechtliche Genehmigung für den Airport Weeze aufgehoben. Der Flugbetrieb ist nach dem Münsteraner Urteil unvermindert weiter gegangen, so Airport-Sprecher Holger Terhorst. Die Fluggastzahlen seien, trotz des Gerichtsurteils, mit denen von 2005 vergleichbar. Eine genaue Bilanz könne erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. |
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